Mit Schreiben vom 28. November 2018 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, sie habe den begründeten Verdacht, dass zu viel Material auf einer zu grossen Fläche abgelagert worden sei. Gleichzeitig gab sie dem Beschwerdeführer Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 14. Dezember 20185 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde im Wesentlichen mit, zur Stabilisation des aufgeführten Materials sei das Erstellen eines Materialfusses unumgänglich gewesen. Zudem habe dadurch eine extreme Hanglage vermieden werden können. Eine solche hätte die Bewirtschaftung der Parzelle beträchtlich erschwert.