2. Mit Schreiben vom 12. November 2018 teilte A.________ dem Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental mit, sie habe festgestellt, dass die Terrainveränderung auf Parzelle Nr. G.________ nicht gemäss dem bewilligten Plan ausgeführt worden sei. Das Regierungsstatthalteramt leitete das Schreiben zuständigkeitshalber an die Gemeinde Frutigen weiter. Letztere leitete daraufhin ein baupolizeiliches Verfahren ein. Mit Schreiben vom 28. November 2018 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, sie habe den begründeten Verdacht, dass zu viel Material auf einer zu grossen Fläche abgelagert worden sei.