150 m3 sauberem Aushubmaterial aus eigenem Bauvorhaben. Dieser reduzierten Terrainveränderung stimmte das AWA mit Amtsbericht vom 13. September 20172 unter Auflagen zu, woraufhin A.________ ihre Einsprache zurückzog. Mit Gesamtbauentscheid vom 16. Oktober 20173 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental das angepasste Bauvorhaben und eröffnete gleichzeitig die Feststellungsverfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 10. Oktober 20174 betreffend Zonenkonformität.