Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) bemängelte das betreffende Vorhaben ebenfalls. In der Folge reduzierte der Beschwerdeführer die Terrainveränderung letztlich auf den Böschungsbereich entlang der H.________strasse bzw. auf eine Fläche von rund 750 m2 mit 300 m3 Boden- und 1 Vgl. Meldeblatt für Terrainveränderungen zur Bodenaufwertung vom 10. März 2017 (Vorakten der Gemeinde Frutigen betreffend BG-Nr. 2017-0020, pag. 69 ff.). 1/17 BVD 110/2020/69