1. Der Beschwerdeführer reichte am 17. März 2017 bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch ein für eine landwirtschaftliche Terrainverbesserung auf Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt unterhalb der H.________strasse in der Landwirtschaftszone. Die Terrainverbesserung sollte ursprünglich auf einer Fläche von 1950 m2 (Gesamtkubatur von 1900 m3) vorgenommen werden und auch der Verwendung von Aushubmaterial aus einem anderen Bauvorhaben des Beschwerdeführers sowie der Bankettverstärkung der H.________strasse dienen.1 Gegen dieses Bauvorhaben erhob A.________ Einsprache. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) bemängelte das betreffende Vorhaben ebenfalls.