Aus diesen Gründen ist die Baubewilligung für den Autounterstand von Amtes wegen aufzuheben und insoweit der Bauabschlag zu erteilen. Da ein gedeckter Sitzplatz im Baufeld für unbewohnte An- und Nebenbauten nicht zulässig ist, hat die Gemeinde zu Recht den Bauabschlag für die Lamellenüberdachung erteilt und insoweit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verfügt. Die angefochtene Verfügung ist deshalb zu bestätigen und die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. Da sich der rechtserhebliche Sachverhalt mit hinreichender Klarheit aus den Akten ergibt, kann auf die Erhebung weiterer Beweismittel verzichtet werden.