a) Der Beschwerdeführer erstellte im August 2018 ohne Baubewilligung im Baufeld für unbewohnte An- und Nebenbauten eine Sitzplatzüberdeckung, die er im nachträglichen Baugesuch als Metallpergola bezeichnete. Gemäss Situationsplan hat der Sitzplatz eine Länge von 5.75 m und eine Breite von 4.00 m. Projektpläne der Metallpergola im Sinn von Art. 14 BewD25 sind nicht vorhanden. Deren Höhe und nähere Gestaltung ist somit nicht in Plänen dargestellt. Den Akten lässt sich jedoch entnehmen, dass es sich bei der Metallpergola um eine offene Konstruktion aus Metallstützen mit schliessbarem Lamellendach handelt.