Nicht benötigte oberirdische Parkplätze können als halböffentliche Bereiche oder als Privatgärten genutzt werden (Art. 23 Bst. d ÜV). Aus diesen Bestimmungen folgt, dass die ÜO B.________ die Parkierung für Personenwagen detailliert regelt. Der Überbauungsplan zeigt somit abschliessend, wo die ober- und unterirdischen Parkierungsanlagen für Autos erstellt werden dürfen.