Die auf dem Gebiet der Hofetappe 3 vorgesehenen Besucherparkplätze sind für die Hofetappen 1 bis 7, die auf dem Gebiet der Hofetappe 9 vorgesehenen Besucherparkplätze für die Hofetappen 8 bis 13 bestimmt. Die Gemeinschaftlichkeit der Einstellhalle, der Rampe und der Besucherparkplätze ist grundbuchlich sicherzustellen. Einzelheiten können in einem Erschliessungsvertrag und durch privatrechtliche Vereinbarungen geregelt werden. Gemäss Art. 23 Bst. c ÜV sind Abstellplätze für Zweiräder gemäss Art. 52 BauV im Baugesuchsverfahren nachzuweisen. Nicht benötigte oberirdische Parkplätze können als halböffentliche Bereiche oder als Privatgärten genutzt werden (Art.