b ÜV sind Lage und maximale Ausdehnung der unterirdischen Einstellhalle, der zugehörigen Rampe sowie der Besucherparkplätze im Überbauungsplan festgelegt. Die Einstellhalle und die zugehörige Rampe sind von bzw. für diejenigen Hofetappen, welche keine oder zu wenige oberirdische Abstellplätze aufweisen, als Gemeinschaftsanlage zu erstellen. Die Erstellung der Einstellhalle in zwei Etappen ist zulässig. Die auf dem Gebiet der Hofetappe 3 vorgesehenen Besucherparkplätze sind für die Hofetappen 1 bis 7, die auf dem Gebiet der Hofetappe 9 vorgesehenen Besucherparkplätze für die Hofetappen 8 bis 13 bestimmt.