Aufgrund der Fassadenpläne ist im Übrigen nicht ersichtlich, dass der Autounterstand unproportioniert wäre oder mit dem bestehenden Gebäudekomplex nicht harmonieren würde. Es ist auch nicht erkennbar, inwiefern er am fraglichen Standort das einheitliche Bild der Gesamtanlage massiv stören würde. Nach der Projektänderung entspricht der geplante Autounterstand den gestalterischen Vorgaben. 9 statt vieler BVR 2019 S. 51 E. 6.2 mit Hinweisen 6/13 BVD 110/2020/68