c) Gemäss Angaben der Gemeinde zeigt der Entwurf der Richtlinien des Gemeinderates vom 22. August 2018 betreffend die Strukturerhaltungszone SEZ 7 B.________, wie die Ästhetikvorschrift von Art. 19 ÜV bisher verstanden und ausgelegt worden ist. Den Ausführungen zum Gebiet «"B.________ Nord", Höfe 8 bis 12» lässt sich unter anderem entnehmen, dass die Gebäude in Massivbauweise mit hellgrau verputzter Aussenwärmedämmung erstellt seien. Die Gestaltung der Fassaden aller Gebäude sei aufeinander abgestimmt. Die Gebäude wirkten durch ihre Materialisierung als Einheit. Die privaten Freiflächen würden durch ein in weiss gehaltenes Holzspalier in ihrer Länge begrenzt.