a) Der Beschwerdeführer beabsichtigt, den bestehenden Unterstand abzubrechen und durch einen deutlich grösseren Autounterstand mit einer Länge von 8.28 m, einer Breite von 6.66 m und einer Höhe von 3.40 m zu ersetzen. Dem verbesserten Situationsplan lässt sich entnehmen, dass der neue Autounterstand zu etwa zwei Dritteln auf den Bereich «Privatgärten» und zu etwa einem Drittel auf den Bereich «Einfahrt/Ausfahrt Einstellhalle» zu stehen kommt. Beide Bereiche werden durch ein Baufeld für An- und Nebenbauten überlagert. Gemäss Art. 12 ÜV6 darf die fragliche Baufeldfläche eingeschossig mit unbewohnten An- und Nebenbauten überbaut werden.