Sie kann somit auch unangefochtene Teile des Bauentscheids abändern oder aufheben. Als erhebliche Mängel gelten dabei ins Auge springende, ins Gewicht fallende Punkte wie beispielsweise die Verletzung von Bundesrecht wie etwa die Vorschriften über das Bauen ausserhalb der Bauzone, die Missachtung baupolizeilicher Masse (namentlich Abstandsvorschriften, maximale Gebäudelänge, maximale Höhenkote, Ausnützungsziffer) oder eine grobe Verletzung einer Ästhetikvorschrift5, aber auch die Verletzung von Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit. 2. Autounterstand