4. Das Rechtsamt liess den Situationsplan verbessern. Es holte bei der Gemeinde weitere Unterlagen ein und stellte dieser verschiedene Fragen zur ÜO B.________. Zudem warf es die Frage auf, ob der geplante Autounterstand am fraglichen Standort überhaupt zulässig sei und es gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, eine Anwaltsvollmacht nachzureichen. Weiter holte es beim Staatsarchiv den gemäss ÜO B.________ wegweisenden Bericht "Hofkonzept B.________ Rubigen" vom 15. September 1992 ein und warf die Frage auf, ob der geplante Autounterstand gegenüber der B.________ einen genügend dimensionierten Vorplatz aufweisen müsse. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.