3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Einsprecherinnen und Einsprecher verzichteten auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren. Die Gemeinde beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 2. Juni 2020 die Abweisung der Beschwerde. Der Autounterstand überschreite zwar die maximal zulässige Höhe nicht, erscheine jedoch im Vergleich zu den übrigen Unterständen im Perimeter der ÜO B.________ überdimensioniert und füge sich nicht in das gewollt einheitliche Erscheinungsbild ein. Bei der Metallpergola handle es sich um eine seitlich offene Konstruktion mit einem schliessbaren Dach.