2. Die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes hinsichtlich der Metallpergola (Entfernung der Dachlamellen oder Einstellung der Dachlamellen dergestalt, dass sie offen und nicht mehr schliessbar sind) sei aufzuheben. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer zu gestatten, die Dachlamellen über Nacht, bei erheblicher Sonneneinstrahlung und im Winter zu schliessen.»