«1. Die in den angefochtenen Bauentscheid vom 31. März 2020 aufgenommene Auflage "Der Autounterstand darf mit einer maximalen Höhe von 2.60 m erstellt werden" sei aufzuheben und das Bauvorhaben Neubau Autounterstand mit Projektänderung vom 26. August 2019 sei ohne Bauhöhenbeschränkung zu bewilligen. Eventualiter sei für den Autounterstand eine Höhe von mindestens 3.00 m zu bewilligen.