1/13 BVD 110/2020/68 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellte folgende Rechtsbegehren: