1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Rubigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt im Perimeter der ÜO B.________1. Am 27. November 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Rubigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Unterstands sowie für den Neubau eines Autounterstands und einer Metallpergola mit einer schliessbaren Dachkonstruktion mit Dachlamellen. Letztere war bereits im August 2018 erstellt worden. Gegen das Bauvorhaben erhoben mehrere Nachbarinnen und Nachbarn Einsprache. Mit Entscheid vom 31. März 2020 erteilte die Gemeinde Rubigen die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Unterstands.