2.3 Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden den Beschwerdeführenden 1, 2, 3 und 4 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 2.4 Die Beschwerdeführenden 1, 2, 3 und 4 haben der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von CHF 5276.20 (inkl. Auslagen, exkl. MwSt) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1, 2, 3 und 4 haften solidarisch für den gesamten Betrag.