1.1 Das Gesuch der Gesuchstellenden 1 und 2 um Parteiwechsel wird abgewiesen. 1.2 Für das Gesuchsverfahren um Parteiwechsel werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. 2. Beschwerdeverfahren 2.1 Auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 wird nicht eingetreten. 2.2 Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 3 und 4 wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Stadt Thun vom 6. April 2020 wird bestätigt. Massgeblich ist das Standortdatenblatt (Revision 1.25) vom 19. Januar 2021. Dieses ersetzt das Standortdatenblatt (Revision: 1.19) vom 8. Januar 2019.