Gleiches gilt für die Kritik, dass die Anlage ohne Weiteres in der Mitte des Daches hätte platziert werden können. Entscheidend ist hier, dass die Stadt Thun in Kenntnis der konkreten örtlichen Verhältnisse rechtskonform und nachvollziehbar zum Schluss gekommen ist, dass sich die geplante Anlage mit der Verkleidung ortsbild- und städtebaulich gut in die bestehende Bebauung und die Quartierstruktur einfügt. Die geplante Anlage ist auch mit dem ISOS vereinbar. Der Standort der Anlage befindet sich in der Umgebungsrichtung XXVI mit dem Erhaltungsziel «b», in der die für die Beziehung zu den Ortsteilen wesentlichen Merkmale zu erhalten sind.