Vor dem Hintergrund der Gemeindeautonomie kann die Kritik der Beschwerdeführenden, es sei bei jeder vernünftigen Anlage möglich, alle Sender auf einem einzigen Mast zu platzieren und z.B. sogenannte All-in-One-Antennenpanels zu verwenden, so dass auf dem Gebäude nur noch eine Art schlanker Kamin sichtbar wäre, nicht gehört werden. Gleiches gilt für die Kritik, dass die Anlage ohne Weiteres in der Mitte des Daches hätte platziert werden können.