Massgebend ist also nur die Beurteilung vom öffentlichen Raum aus. Im vorliegenden Fall ist das Quartierbild in der näheren und weiteren Umgebung des Anlagestandortes aufgrund der unterschiedlichen Baustile als heterogen zu charakterisieren. Dies ergibt sich aus dem Situationsplan und den Fotos in den Akten.36 Das Gebäude M.________strasse 67A liegt zudem in einem von Mehrfamilienhäusern mit Flach- oder Steildächern geprägten Quartier und ist vom Strassenraum zurückversetzt. Durch die Verkleidung der gesamten Anlage wird vermieden, dass diese als Mobilfunkanlage wahrgenommen wird. Dies trägt wesentlich zu einer guten Integration in das Orts- und Quartierbild bei.