Mit den verkürzten Masten und der zurückhaltenden Verkleidung wird die Dominanz und Wahrnehmung der Anlage im Umfeld des Quartiers markant gebrochen, was der Forderung des Stadtarchitekten vollumfänglich entspricht. Dies ergibt sich auch aus dem Protokoll des «Jour fixe» vom 11. Oktober 2018 zwischen dem Bauinspektorat und dem Stadtarchitekten. Die Kritik der Beschwerdeführenden, die strittige Anlage entspreche nicht den von der Vorinstanz im Baubewilligungsverfahren B.________ genannten Kriterien, geht somit fehl.