Baudenkmäler durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden. Die Beurteilung, ob mit einem Bauvorhaben eine befriedigende bzw. gute Gesamtwirkung erreicht wird, hat nicht nach subjektivem Empfinden, sondern nach objektiven Massstäben und mit nachvollziehbarer Begründung zu erfolgen. g) Hinsichtlich der optischen Auswirkungen des umstrittenen Antennenprojekts präsentiert sich die Situation wie folgt: Der Stadtarchitekt hat das Vorhaben an der Sitzung vom 11. Oktober 2018 im Beisein des Bauinspektorats wie folgt beurteilt:34 Aus Sicht Ortsbild und Städtebau integriert sich die vorgeschlagene Lösung gut in den baulichen Bestand sowie die Quartierstruktur.