Die Farbwahl für die Dachaufbaute hat sich nach den mit Bauvoranfrage O.________ vom 25. September 2019 (richtig: 2018) eingereichten Fotomontagen zu richten. Das heisst, dass die Dachaufbaute im gleichen Farbton zu halten ist, wie das bestehende Gebäude, damit sich die neuen Teile harmonisch in das Ortsbzw. Strassenbild einfügen. e) Soweit die Beschwerdeführenden bemängeln, dass bis heute nicht dargelegt wurde, wie die Verkleidung (Material, Farbe) aussehen soll, kann ihnen nicht gefolgt werden. Aus den bewilligten 30 Vgl. Abschreibungsverfügung vom 15. November 2018 pag. 11ff. in den Baugesuchsakten 942/2018-0066 der Stadt Thun.