a) Im Jahr 2018 reichte die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf demselben Gebäude ein (Baugesuchsnummer B.________). Das Baugesuch umfasste einen 6 m hohen freistehenden Antennenmast (ohne Spitze) mit sechs Antennenkörpern auf zwei Ebenen. Infolge des Rückzugs des Baugesuchs schrieb die Vorinstanz dieses Baubewilligungsverfahren ab.30