11/18 BVD 110/2020/67 nicht gefolgt werden, soweit sie geltend machen, alle Sender hätten auf einem einzigen Mast platziert werden können. Aus der nachfolgenden Erwägung ergibt sich vielmehr, dass das Vorhaben in Übereinstimmung mit der Beurteilung der Stadt Thun ortsbildverträglich ist. 2.5 Ortsbild- und Denkmalschutz