Die Breite der Fassade des Gebäudes beträgt 12.60 m. Dies geht aus dem bewilligten Situationsplan hervor.29 Demgegenüber gehen die Beschwerdeführenden irrtümlich davon aus, dass die nordwestseitige Hauptfassade nur bis zum auskragenden Balkondach reicht, was, wie dargelegt, falsch ist. Bei einer tatsächlichen Fassadenbreite von 12.60 m, einer Dachneigung von 40 Grad und einer Kniewandhöhe von 1 m überragt die Antennenverkleidung mit den Antennenmasten die Begrenzung des Attikageschosses nicht. Das Vorhaben entspricht den Bauvorschriften der Stadt Thun über Dachaufbauten und erweist sich in der geplanten Form als bewilligungsfähig.