GBR nicht. Die Planskizze, in welcher die Beschwerdeführenden die Begrenzungslinie für Attikageschosse dargestellt haben, ist nicht aussagekräftig. Daraus können die Beschwerdeführenden nichts zu ihren Gunsten ableiten. Zum einen ist unklar, in welchem Massstab die Begrenzungslinie in die Planskizze eingezeichnet wurde. Zum anderen fällt auf, dass ein falscher Winkel gewählt wurde (30 Grad statt 40 Grad). Schliesslich ist der Messpunkt der Kniewandhöhe in der Nordwestfassade falsch gewählt. Die Breite der Fassade des Gebäudes beträgt 12.60 m.