d) Das AUE hat den Antennenstandort und die Umgebung besichtigt.28 Im Fachbericht vom 23. Mai 2019, der einen integrierenden Bestandteil des angefochtenen Gesamtentscheids bildet, verlangt das AUE mit Auflage, dass an fünf OMEN (M.________strasse 65A, M.________strasse 67B, M.________strasse 69, R.________weg 3 und M.________strasse 66) Abnahmemessungen durchgeführt werden müssen. Im angefochtenen Gesamtentscheid verfügte die Vorinstanz, dass zusätzlich am OMEN 6 (R.________weg 1) eine Abnahmemessung vorgenommen werden muss (vgl. Ziff. 3.6 des Dispositivs des angefochtenen Gesamtentscheids).