spricht die Messmethode des METAS dem heutigen Stand der Technik.27 Damit kann die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden. Der Betrieb von adaptiven Antennen nach einem «worst case»-Szenario verstösst weder gegen das Vorsorgeprinzip noch gegen den Gesundheitsschutz. Der von den Beschwerdeführenden in ihrer Eingabe vom 25. November 2020 eingereichte Bericht von Thomas Fluri und der Verweis auf den Sondernewsletter der beratenden Expertengruppe NIS (BERENIS) sind nicht geeignet, die zitierte neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts in Frage zu stellen.