Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden sind die vom Bund empfohlene Messmethode und das QS-System aus heutiger Sicht tauglich. Soweit die Beschwerdeführenden pauschal die Messunsicherheit von ± 45 Prozent kritisieren und damit verbunden die Einhaltung der Anlagegrenzwerte in Frage stellen, ist Folgendes festzuhalten: Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) hat sich eingehend mit der Frage der erweiterten Messunsicherheit befasst und sich im technischen Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» auch zur Messunsicherheit geäussert.26