c) Weiter kritisieren die Beschwerdeführenden zusammengefasst, dass das QS-System nicht geeignet sei, die Einhaltung der Grenzwerte durch adaptive Antennen zu überwachen. Auch existiere keine taugliche Methode, um die Strahlung von adaptiven Antennen zu messen. Schliesslich rügen sie auch eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und machen geltend, dass adaptive Antennen gegen den Gesundheitsschutz verstossen würden.