Dieses ersetzt das Standortdatenblatt vom 8. Januar 2019 (Revision 1.19). Das AUE hat das neue Standortdatenblatt vom 19. Januar 2021 (Revision: 1.25) geprüft. In seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2021 kam es zum Schluss, dass der Anlagegrenzwert am OMEN 7 eingehalten sei. In der gleichen Stellungnahme hielt das AUE fest, seine Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV mit Auflagen erfülle, bewilligungsfähig sei, der Fachbericht vom 23. Mai 2019 nicht angepasst werden müsse und dieser seine Gültigkeit behalte.