b) Die Beschwerdeführenden beanstanden die rechnerische Prognose der nichtionisierenden Strahlung von adaptiven Antennen zur Einhaltung der NISV-Grenzwerte auf der Basis einer «worst case»-Betrachtung gemäss den Empfehlungen des BAFU. Das Bundesgericht hat sich im Leiturteilurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 (Fall Steffisburg) eingehend mit adaptiven Antennen befasst, die nach einem «worst case»-Szenario beurteilt wurden. Es ging um die gleichen adaptiven Antennen (AIR6488) wie im vorliegenden Fall.23 Das Bundesgericht setzte sich ausführlich mit den technischen und rechtlichen Einwänden, die gegen adaptive Antennen erhoben wurden, auseinander.