a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, auf dem Baugesuch für die geplante Mobilfunkanlage auf dem Gebäude M.________strasse 67A fehle die Unterschrift einer Miteigentümerin. Diese Unterschrift sei zwingend nötig. Es gehe um das Bauprojekt, an dem die Miteigentümerin beteiligt sei, und nicht um den Mietvertrag zwischen den Grundeigentümern und der Beschwerdegegnerin.