d) Bei Mobilfunkanlagen gilt mit Bezug auf die Strahlung als einsprache- bzw. beschwerdeberechtigt, wer sich im Perimeter befindet, in welchem die konkret berechnete Strahlung 10 Prozent oder mehr des Anlagegrenzwertes beträgt.16 Nach dem Standortdatenblatt vom 19. Januar 2021 (Revision: 1.25) beträgt der Einspracheradius 378 m. Die Beschwerdeführenden 1, 2, 3 und 4 reichten eine gemeinsam unterzeichnete Beschwerde ein. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haben gemäss dem Grundstückdaten-Informationssystem des Kantons Bern (GRUDIS) Stockwerkeigentum am Grundstück Thun – Strättligen Gbbl. Nr. Q.________ (R.________weg 4) oder wohnen selber im Gebäude