Ihr Gesuch um Parteiwechsel wird abgewiesen. Die Argumentation der Gesuchsteller 1 und 2, durch den Erwerb des Hauses sei das Rechtsverfahren auf sie übergegangen, erweist sich als unzutreffend. b) Die Gesuchstellenden 1 und 2 werden darauf hingewiesen, dass sie den Entscheid der BVD über die Zulässigkeit des Parteiwechsels anfechten können (vgl. Ziffer 1 des Dispositivs dieses Entscheids).9 Mangels Parteistellung im Beschwerdeverfahren ist es den Gesuchstellenden 1 und 2 hingegen nicht möglich, den Beschwerdeentscheid der BVD betreffend die streitgegenständliche Mobilfunkanlage anzufechten (vgl. Ziffer 2 des Dispositivs des vorliegenden Entscheids). 1.3 Kosten