Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 stellte das Rechtsamt fest, dass die Beschwerdeführenden 1 und 2 zwischenzeitlich ihren Wohnsitz gewechselt hatten. Die Parteien konnten sich dazu äussern. Im Schreiben vom 14. Juli 2023 teilten die Beschwerdeführenden 3 und 4 mit, dass die Beschwerdeführenden 1 und 2 wegen dem Wohnsitzwechsel kein Rechtsschutzinteresse mehr an einem Entscheid hätten, sie jedoch weiterhin als Beschwerdeführenden weitermachen würden. Mit Schreiben vom 26. Juli 2023 gelangen Herr J.________ und Herr I.________ an die BVD und erklärten, sie würden den Fall ebenfalls weiterziehen.