Durch diesen Umbau hätten sich die Masse und Abstände verändert. Sie habe die elektrische Feldstärke am OMEN 7 gestützt auf die korrigierten Masse im Standortdatenblatt vom 19. Januar 2021 (Revision: 1.25) neu berechnet. In der Stellungnahme vom 26. Februar 2021 teilt das AUE mit, am OMEN 7 sei der Anlagegrenzwert eingehalten. Aus Sicht der NISV sei keine Neubeurteilung des Vorhabens erforderlich und der Fachbericht vom 23. Mai 2019 brauche nicht angepasst zu werden. Er behalte seine Gültigkeit. In ihren Schlussbemerkungen vom 26. Februar 2021 halten die Beschwerdeführenden fest, dass sie das korrigierte Standortdatenblatt betreffend OMEN 7 akzeptieren.