Im Schreiben vom 23. Oktober 2020 kritisieren die Beschwerdeführenden, die Höhenberechnung am OMEN 7 sei nicht korrekt. In der Eingabe vom 25. November 2020 bringen die Beschwerdeführenden weitere Einwände gegen die geplante Mobilfunkanlage vor. Sie kritisieren besonders, eine «adaptive Mobilfunkanlage» könne nur ab rund 6000 Watt ERP3 funktionieren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 bitten die Beschwerdeführenden wiederholt, die Immissionsfeldstärke am OMEN 7 mit den korrekten Werten zu berechnen.