5. Mit Instruktionsverfügung vom 10. September 2020 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin auf, auf dem Spielplatz der Einstellhalle M.________strasse 65D die elektrische Feldstärke zu berechnen. Mit Eingabe vom 30. September 2020 reichte die Beschwerdegegnerin ein revidiertes Standortdatenblatt mit Datum vom 15. September 2020 (Revision: 1.21) ein. Darin berechnete die Beschwerdegegnerin zusätzlich die Immissionsfeldstärke auf dem fraglichen Spielplatz auf der Parzelle Nr. L.________ (OMEN 7). Im Schreiben vom 23. Oktober 2020 kritisieren die Beschwerdeführenden, die Höhenberechnung am OMEN 7 sei nicht korrekt.