3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 4. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 6. April 2020 oder die Rückweisung der Sache zur Nachbesserung unter Zuhilfenahme von externen funktechnischen und medizinisch versierten Fachpersonen. In formeller Hinsicht rügen sie, das Baugesuch sei unvollständig. In der Sache bringen sie zusammengefasst vor, der Standort der Anlage sei im Wohnquartier ungeeignet und die 5G-Antennen dürften aufgrund der hohen Unsicherheiten nicht gebaut werden.