Nach dem Zonenplan der Stadt Thun befindet sich der Anlagestandort weder in einem Erhaltungs- noch in einem Entwicklungsgebiet. Das Gebäude M.________strasse 67A, auf dem die Anlage geplant ist, ist nicht im Bauinventar aufgeführt und in der näheren Umgebung befinden sich keine geschützten Baudenkmäler. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Nachdem sich die Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) und der Stadtarchitekt positiv zum Projekt geäussert hatten, erteilte die Stadt Thun mit Gesamtentscheid vom 6. April 2020 unter Auflagen die Baubewilligung.