2. Am 6. Mai 2019 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Stadt Thun ein neues Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkanlage ein. Gegenüber dem ursprünglichen Projekt wurde das neue Bauvorhaben in Bezug auf die Höhe der Antennenmasten reduziert (neu 3.50 m, vorher 6 m). Neu umfasst das Antennenprojekt die Errichtung von vier symmetrisch angeordneten Trägermasten auf demselben dreigeschossigen Gebäude (M.________strasse 67A, Parzelle Thun – Strättligen Grundbuchblatt Nr. N.________). Auf den Masten I und II soll je ein Antennenkörper und auf den Masten III und IV je zwei Antennenkörper montiert werden.