1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 5. Februar 2018 bei der Stadt Thun ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Flachdach des dreigeschossigen Gebäudes M.________strasse 67A (Parzelle Thun – Strättligen Grundbuchblatt Nr. N.________) ein. Das Baugesuch umfasste einen 6 m hohen freistehenden Trägermast (ohne Spitze) mit sechs Antennenkörpern auf zwei Ebenen. Nach negativer Beurteilung durch den Stadtarchitekten stellte die Stadt Thun der Beschwerdegegnerin den Bauabschlag in Aussicht. In der Folge zog die Beschwerdegegnerin das Baugesuch zurück. Die Stadt Thun schrieb daraufhin das Baubewilligungsverfahren Nr. B.________ mit Verfügung vom 15. November 2018 ab.