Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Hilterfingen vom 19. Januar 2020 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 600.– auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten, ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Hilterfingen hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 743.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.